24.08.2018

CSA fordert Kürzung von Krankenkassenbeiträgen auf Betriebsrenten

Um wichtige sozialpolitische Themen ging es bei der CSA-Bezirksvorstandssitzung in der Kletterhalle des Deutschen Alpenvereins in Deggendorf mit Bezirksvorsitzenden und Listenkandidat für die Landtagswahl Oliver Antretter. In einem Grußwort ging der Staatsminister für Unterricht und Kultus Bernd Sibler auf die Bedeutung der Arbeitsgemeinschaft CSA ein. Insbesondere stellte er den Einsatz der CSA für mehr soziale Gerechtigkeit und deren Einflussnahme heraus, die nicht nur die Landespolitik betrifft.

Einstimmig wurde ein von Antretter vorgestellter Antrag bezüglich Betriebsrenten verabschiedet. Betriebsrentner zahlen bei der Auszahlung der Rente nämlich nicht nur den Krankenversicherungsanteil für Arbeitnehmer, sondern auch den des Arbeitgebers, also insgesamt 14,6 %. Diese Regelung, so Antretter, wurde 2004 eingeführt, da die gesetzlichen Krankenversicherungen an Geldknappheit litten. Bei einem Überschuss von 3,1 Mrd. € im Jahr 2017 muss diese Regelung wieder rückgängig gemacht, der Beitrag auf den Arbeitnehmeranteil von 7,3 % gesenkt und damit der gesetzlichen Rente gleichgestellt werden. Für Zustimmung sorgte die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Markus Söder vom 18.04.2018. Demnach sollen beispielsweise zusätzlich 100.000 Fachkräfte gewonnen, 4.000 neue Lehrerstellen sowie 3.500 Stellen für Polizisten geschaffen werden und eine Tarifbindung bei allen Pflegekräften für eine bessere Bezahlung sorgen.

 

Neben der einmalig gezahlten bayerischen Eigenheimzulage mit einer Grundförderung von 10.000 € wird auch das Bundesbaukindergeld um 300 € auf 1.500 € pro Kind für einen Zeitraum von 10 Jahren aufgestockt. Ab September soll das Bayerische Familiengeld von 250 € für jeweils die ersten beiden Kinder und 300 € ab dem dritten Kind zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr monatlich, sowie 1.000 € Bayerisches Landespflegegeld ab dem Pflegegrad „zwei“ einmalig im Jahr gezahlt werden. Des weiteren sprach der Bezirksvorsitzende, der selbst Polizeibeamter ist, die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes an. Für ihn stellt diese z. B. durch die Einführung des Begriffs der “Drohenden Gefahr“ für bedeutende Rechtsgüter eine Konkretisierung dar, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig wurde. Etwaige Ingewahrsamnahmen können nicht, wie oft behauptet, willkürlich von der Polizei durchgeführt werden, sondern obliegen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der unverzüglich einzuholenden Entscheidung eines Richters. Der Einsatz von Handgranaten bleibt, so Antretter, den extra dafür geschulten Spezialeinheiten und nicht dem Streifendienst vorbehalten. Die Vorstandsmitglieder waren sich darin einig, dass sich die Überarbeitung des Polizeiaufgabengesetzes bewähren wird.