09.03.2016

Asylpaket II – Kostenfreiheit der neuen Pflegeausbildung

Die Vorstandschaft der CSA des Landkreises Straubing-Bogen traf sich im Februar im Gasthof in Pfelling um sich über das Asylpaket II sowie die Reform der Pflegeausbildung zu informieren. Herr Schwarzfischer-Engel gab Informationen zur Einigung beim Asylpaket II:

  1. Damit sich die Flüchtlingszahlen spürbar reduzieren, wird der Familiennachzug für subsidiäre Schutzberechtigte für zunächst zwei Jahre ausgesetzt.
  2. Sogenannte Kontingente berücksichtigen vorrangig Familien von Flüchtlingen (Türkei, Libanon oder Jordanien), die bereits in Deutschland leben.
  3. Verfahrensbeschleunigungen werden dringend gebraucht. D.h. Schutz für Asylbewerber, die ihn besonders benötigen, rasche Entscheidung über Anträge von Bewerbern mit geringen Erfolgsaussichten und eine dringende Verbesserung bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Personen.

Seit unserer letzten Sitzung sind erfreulicherweise Forderungen der CSA durch das Asylpaket II auf den Weg gebracht worden.
Weiterhin informierte Herr Schwarzfischer-Engel über die Klausurtagung der CSA Niederbayern in Oberhöcking. Da bereits im Januar diesen Jahres bereits 92.000 Flüchtlinge bei den Behörden gemeldet wurden, hatten die Teilnehmer  der Tagung Forderungen klar formuliert: Der Flüchtlingsstrom nach Deutschland muss schleunigst reduziert werden, die Einheimischen dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Neuankömmlinge, Deutschland kann nicht alle Flüchtlinge dieser Welt aufnehmen und wir brauchen wieder Ehrlichkeit in der Darstellung der Situation.
Ein großes Anliegen der CSA ist die Reform der Pflegeausbildung. Hierzu unterrichtete der Vorsitzende über die neuen Richtlinien. Ziel ist eine zukunftsfähige Pflegeausbildung zur Steigerung der Qualität der Pflege und Erhöhung der Attraktivität des Pflegeberufs. Es ist eine „einheitliche generalistische Pflegeausbildung mit einem Berufs-abschluss“ geplant. Das bedeutet, dass die bisherigen Ausbildungen abgelöst werden. Die neue Berufsbezeichnung lautet „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“. Durch die veränderten Versorgungsstrukturen und den Pflegebedarf in der Akut- und Langzeitpflege verändern sich die Anforderungen an die Fachkräfte. Zu erwähnen ist hier die ansteigende Zahl von Pflegebedürftigen (Demenzkranke Menschen).Die neue Pflegeausbildung ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung. Sie schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Die neue berufliche Pflegeausbildung ist für den Auszubildenden frei.
Ergänzend tritt das berufsqualifizierende Pflegestudium hinzu Die Zunahme hochkomplexer Pflegebedarfe, die zunehmende Multimorbidität der Pflegebedürftigen, der Grundsatz ambulant vor stationär und der technische und wissenschaftliche Fortschritt begründen die Notwendigkeit einer das Angebot der beruflichen Ausbildung flankierenden Pflegeausbildung an Hochschulen mit erweitertem Ausbildungsziel. Somit wird die Pflege weiter verbessert und die Attraktivität der Ausbildung gesteigert. Der neue Pflegeberuf bietet bundesweit mehr und vielfältigere wohnortnahe Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten als die meisten anderen Berufe. Der mit der einheitlichen Pflegeausbildung vereinfachte Wechsel zwischen den pflegebereichen eröffnet zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten.