12.04.2026

CHRISTLICH-SOZIALE UNIONResolution der Christlich-Soziale Arbeitnehmerunion Bayern zur Stärkungder Arbeitnehmermitbestimmung


Im Jahr 2026 stehen wichtige Wahlen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Vom 1. März
bis zum 31. Mai 2026 werden bundesweit neue Betriebsräte gewählt. Die Christlich-Soziale
Arbeitnehmerunion bekennt sich zu einer starken Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in den Betrieben. Eine funktionierende Sozialpartnerschaft, in der
Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgeber konstruktiv zusammenarbeiten, ist ein zentraler
Pfeiler der Sozialen Marktwirtschaft.


Der Strukturwandel, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Robotik sowie die wirtschaftlich
schwache Entwicklung in Deutschland verschieben das Kräfteverhältnis zwischen Arbeitnehmern
und Arbeitgebern zunehmend zugunsten der Arbeitgeber. Eine Kandidatur für den Betriebsrat ist
deshalb vielerorts noch immer mit persönlichen Vorbehalten, Unsicherheiten oder tatsächlichen
Nachteilen verbunden. Die Christlich-Soziale Arbeitnehmerunion ruft die Beschäftigten daher dazu
auf, sich mit Selbstbewusstsein und Solidarität an den Betriebsratswahlen zu beteiligen und
Verantwortung zu übernehmen. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit braucht es starke
Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben, damit die Interessen der Beschäftigten wirksam
gewahrt bleiben. Vor allem aber appellieren wir an die Arbeitgeber, Betriebsräte als Chance zu
begreifen, die Betriebsklima und Produktivität enorm verbessern.
Mit Sorge sieht die Christlich-Soziale Arbeitnehmerunion die sinkende Mobilisierung der
Beschäftigten für die betriebliche Mitbestimmung. Nur noch rund 7 Prozent der Betriebe verfügen
über einen Betriebsrat, und nur gut ein Drittel der Beschäftigten in der Privatwirtschaft wird
überhaupt noch von einem Betriebsrat vertreten. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben droht
die Mitbestimmung dadurch weiter an Boden zu verlieren. Die Christlich-Soziale
Arbeitnehmerunion ruft deshalb insbesondere dort dazu auf, sich zu engagieren, zu kandidieren
und Verantwortung für eine starke Arbeitnehmervertretung zu übernehmen. Für uns ist klar, dass
Arbeitnehmer in den Veränderungsprozessen der Betriebe nicht zu Zuschauern werden dürfen,
sondern Umstrukturierungen, Personalabbau und neue Chancen aktiv mitgestalten müssen.
Die Christlich-Soziale Arbeitnehmerunion warnt mit Nachdruck davor, dass radikale Akteure in
einem Klima wirtschaftlicher Verunsicherung und gesellschaftlicher Unruhe gezielt Anschluss an
Arbeitnehmermilieus suchen. Wo etablierte Formen der Interessenvertretung an Bindekraft
verlieren, versuchen sie, Ängste und Unzufriedenheit für ihre eigenen politischen Ziele zu
instrumentalisieren. Für uns ist klar, dass rechtsradikale Akteure mit einem rassistischen oder
völkischen Weltbild keine glaubwürdigen Vertreter von Arbeitnehmerinteressen sein können. Wer
Beschäftigte nach Herkunft, Abstammung oder Nationalität aufteilt, spaltet die Belegschaft,
schwächt ihre Durchsetzungskraft und stellt sich gegen den Grundgedanken solidarischer
Mitbestimmung.
Die Christlich-Soziale Arbeitnehmerunion ist davon überzeugt:

  • Mitbestimmung stärkt Betriebe und Wirtschaft. Unternehmen sind erfolgreicher,
    wenn Beschäftigte beteiligt werden und ihre Erfahrungen einbringen können.
  • Betriebsräte sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Sozialpartnerschaft.
    Sie sorgen für einen konstruktiven Dialog zwischen Belegschaft und
    Unternehmensleitung.
    Christlich-Soziale Arbeitnehmerunion , CSU-Landesleitung, Franz Josef Strauß-Haus
    Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 80807 München
    Telefon 089/1243-334, csa@csu-bayern.de, csu.de/csa
    CHRISTLICH-SOZIALE UNION
  • Betriebsratsgründungen müssen erleichtert und geschützt werden. Wo es noch keine
    Arbeitnehmervertretung gibt, sollten Beschäftigte ermutigt werden, Betriebsräte zu
    gründen.
  • Die Behinderung von Betriebsratsgründungen darf nicht toleriert werden. Wer
    demokratische Mitbestimmung im Betrieb behindert, stellt sich gegen geltendes Recht und
    gegen die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft.
  • Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Legitimation der Arbeitnehmervertretung.
    Die Christlich-Soziale Arbeitnehmerunion betont darüber hinaus zentrale politische Anliegen für
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Freistaat:
  • Gute Arbeit muss leistungs- und familienfreundlich gestaltet sein. Flexible
    Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Möglichkeiten und moderne Arbeitsorganisation müssen
    mit verlässlichem Arbeitsschutz und sozialer Sicherheit verbunden werden.
  • Tarifbindung und Sozialpartnerschaft sind wichtige Grundlagen für faire Löhne und stabile
    Arbeitsbeziehungen.
  • Beschäftigte müssen von Digitalisierung und Transformation der Wirtschaft profitieren –
    durch Qualifizierung, Weiterbildung und sichere Arbeitsplätze.
  • Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten ist eine starke industrielle Basis in Bayern
    entscheidend für sichere Arbeitsplätze und Wohlstand.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen auch künftig darauf vertrauen können, dass
    Rente, Pflege und soziale Sicherungssysteme stabil bleiben.
    Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden daher aufgerufen:
  • sich aktiv an den Betriebsratswahlen 2026 zu beteiligen,
  • bei den Personalratswahlen im öffentlichen Dienst ihre Stimme abzugeben,
  • Verantwortung zu übernehmen und selbst für Arbeitnehmervertretungen zu kandidieren.
    Mitbestimmung ist gelebte Demokratie im Alltag der Arbeitswelt.
    Sie verdient Unterstützung, Engagement und eine breite Beteiligung der Beschäftigten.
    Über die Betriebsratswahlen:
    Die Betriebsratswahlen finden turnusmäßig alle vier Jahre statt. Gleichzeitig finden in diesem Jahr
    im öffentlichen Dienst in Bayern die Personalratswahlen statt, die turnusmäßig alle fünf Jahre
    durchgeführt werden. Betriebsräte und Personalräte vertreten die Interessen der
    Beschäftigten, sorgen für faire Arbeitsbedingungen und tragen dazu bei, Veränderungen in
    Betrieben und Verwaltungen verantwortungsvoll zu gestalten. Wahlberechtigt bei
    Betriebsratswahlen sind alle Beschäftigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch Leiharbeitnehmerinnen und
    Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb
    eingesetzt sind.
    Christlich-Soziale Arbeitnehmerunion , CSU-Landesleitung, Franz Josef Strauß-Haus
    Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 80807 München
    Telefon 089/1243-334, csa@csu-bayern.de, csu.de/csa