20.01.2015

Infoveranstaltung des KV Straubing-Bogen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: 
VORSORGE NICHT NUR IM ALTER

Am Mittwoch, 15.10.2014 fanden sich geladene Gäste, CSA-Mitglieder und Interessierte im BRK-Seniorenheim Mitterfels ein. Heimleiter Herr Christoph Hermann führte durch das Haus. Das BRK-Zentrum mit eigener Küche und Wäscherei umfasst 119 Pflegeplätze bei 120 Mitarbeitern und bietet zudem Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege sowie Tagespflege und Essen auf Rädern an.

Im Anschluss informierte Herr Johann Schedlbauer von der Betreuungsstelle des Landratsamtes Straubing über Patientenverfügungn und Vorsorgevollmacht. "Vorsorge tut immer Not, nicht nur im Alter", betonte Herr Schedlbauer. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und ihre Voraussetzungen erläuterte er an Fallbeispielen. Das Betreuungsverfahren sei im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Betreuer vertritt den Betreuten in sämtlichen Angelegenheiten.

Eine Vorsorgevollmacht sollte immer schriftlich an eine Vertrauensperson efrolgen, damit kann eine Fremdbetreuung vermieden werden. Die Patientenverfügung ist ein Dokument, "in dem ich meinen Willen festlege, wie ich mein Lebensende gestalten will". Dadurch wird der Wille des Patienten beachtet, bei Ärzten, Angehörigen und anderen Einrichtungen. Schedlbauer stellte heraus, dass in jedem Fall ein Betreuer oder Bevollmächtigter erforderlich sei. Vordrucke sind in der Beratungsstelle im Landratsamt erhältlich.