23.12.2016

Rentenpolitik und Strafbarkeit des Wohnungseinbruchs

Am Mittwoch, den 07.12.2016, trafen sich die Mitglieder der CSA Straubing-Bogen im „Landhaus Krone“ in Steinach zu ihrer letzten Kreisvorstandssitzung in diesem Jahr.
Zwei Themen stellte der Kreisvorsitzende Georg Schwarzfischer-Engel heraus: Neuerungen in der Rentenpolitik und Strafbarkeit des Wohnungseinbruchs.
Die Spitzen der Koalitionsparteien haben notwenige Eckpunkte der notwendigen Rentenreform vereinbart: Diese betreffen erstens die Erwerbsminderungsrente, die künftig die Zurechnungszeit für Neuzugänge schrittweise bis auf 65 verlängert. Die Abschläge bleiben unverändert. Zweitens wird die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West schrittweise ab 1.1.2018 bis zum Jahr 2025 vollzogen. Parallel wird die bisherige Hochwertung der Ostentgelte abgebaut. Drittens soll die geplante Stärkung der betrieblichen Altersversorgung mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zügig in das parlamentarische Verfahren gebracht und verabschiedet werden. Viertens soll für die im Koalitions-vertrag vereinbarte solidarische Lebensleistungsrente zunächst keine Festlegung auf ein bestimmtes Modell stattfinden, sondern unterschiedliche Ansätze weiterverfolgt werden.
Wegen der ansteigenden Zahl der Wohnungseinbrüche fordert der Bundesminister der Justiz die Mindeststrafe auf sechs Monate anzuheben. Seit 2010 sind die Wohnungseinbrüche bundesweit um ein Drittel gestiegen. Hinter jedem Einbruch stecken aber nicht nur materielle Verluste. Für die Opfer hat ein Einbruch erhebliche psychische Folgen bis hin zu jahrlangen Traumata. Außerdem fordert Reiner Meier, MdB und stellvertretender Landesvorsitzender der CSA, dass Banden- und Wohnungs-einbruchdiebstahl sowie den Diebstahl mit Waffen eine Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten bestraft wird. Damit gilt Wohnungseinbruch künftig nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen.